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Kleiner Führer zum Pilzesammeln in der Schweiz

Das Sammeln von Pilzen ist eine beliebte Herbsttradition in der Schweiz. Hier finden Sie einen Leitfaden mit den besten Praktiken für Sie.
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Pilzsammeln mit der Hand in einem Korb in einem Wald in der Schweiz
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Kleiner Führer zum Pilzesammeln in der Schweiz

Das Sammeln von Pilzen ist in der Schweiz eine beliebte Herbsttradition, die die Freude am Wandern, die Verbundenheit mit der Natur und das home köstlicher Waldschätze miteinander verbindet. Aber es erfordert Vorsicht, Wissen und Respekt vor dem Ökosystem. In diesem Leitfaden finden Sie alles, was Sie für eine sichere Pilzsuche brauchen.

1. Jahreszeit und beste Bedingungen

Die meistenPilze erscheinen vom Spätsommer bis zum Herbst, insbesondere nach Regenfällen und bei mildem Wetter. Einige Arten, wie Morcheln, erscheinen im Frühjahr, aber der Herbst ist die ergiebigste Jahreszeit.
Vermeiden Sie Frostperioden und lange Trockenperioden, da diese das Pilzwachstum behindern.

‍2. Gesetzgebung & kantonale Vorschriften

In der Schweizgibt es die Freiheit, sich in Wäldern und auf Weiden zu bewegen, aber jeder Kanton regelt die Pilzsuche mit spezifischen Einschränkungen:

  • Aargau (AG): Keine besonderen Einschränkungen; organisiertes Sammeln ist verboten; gewerbliche Sammler brauchen eine Bewilligung.
  • Appenzell Innerrhoden (AI): Bis zu 2 kg pro Person/Tag; nur reife Pilze von Hand gesammelt.
  • Appenzell Ausserrhoden (AR): 2 kg pro Person und Tag; organisierte oder kommerzielle Sammlungen sind verboten (ausser zu Forschungszwecken).
  • Bern (BE): 2 kg pro Person/Tag; organisiertes Pflücken ist verboten, ausser bei Bildungsreisen.
  • Basel-Landschaft (BL): Keine spezifischen Regeln, die über das allgemeine Schweizer Recht hinausgehen.
  • Basel-Stadt (BS): Keine besonderen Einschränkungen.
  • Fribourg (FR): Pflücken von 7 bis 20 Uhr erlaubt; bis zu 2 kg pro Person und Tag; obligatorischer Schutz für bestimmte Arten und Schutzgebiete.
  • Genf (GE): 2 kg pro Person und Tag; es gilt die allgemeine Regelung.
  • Glarus (GL): Verboten vom 1.-10. eines jeden Monats; 2 kg/Tag Limit; organisierte Futtersuche ist eingeschränkt.
  • Graubünden (GR): Gleiches "1-10 des Monats"-Verbot; 2 kg/Tag-Limit; Gruppen von mehr als 3 Personen (nicht Familien) verboten; Zerstörung von Pilzen verboten.
  • Jura (JU): 2 kg pro Person/Tag; organisiertes Sammeln ist verboten; Pilze müssen von Hand gesammelt werden.
  • Luzern (LU): Verbot vom 1. bis 7. eines jeden Monats; 2 kg/Tag, davon max. ½ kg Morcheln/Eierschwämme; nur reife Pilze und organisierte/große Ansammlungen eingeschränkt.
  • Neuchâtel (NE): Keine über das allgemeine Schweizer Recht hinausgehenden Sonderregelungen.
  • Nidwalden (NW): 1 kg pro Person und Tag; die organisierte Nahrungssuche ist verboten.
  • Obwalden (OW): Pflückverbot von 1-7 pro Monat und nachts; 2 kg/Tag mit Begrenzung auf Morcheln; kommerzielle/organisierte Pflückungen verboten.
  • St. Gallen (SG): Die Regelungen variieren je nach Gemeinde.
  • Schaffhausen (SH): Folgt den Regeln von Zürich: Verbot von 1-10 pro Monat; max. 1 kg/Tag; nur bekannte Arten.
  • Solothurn (SO): Frühere Pilzschutzverordnungen aufgehoben; keine aktuellen Sonderregelungen.
  • Schwyz (SZ): 2 kg/Tag pro Person; max. 1 kg Morcheln; organisierte Veranstaltungen sind verboten, ausser zu Bildungszwecken.
  • Thurgau (TG): 1 kg/Tag pro Person; neue kantonale Verordnung in Kraft.
  • Tessin (TI): Nachtsammeln (20-7 Uhr) verboten; 3 kg/Tag; Pilze müssen sorgfältig von Hand gesammelt werden; absichtliche Zerstörung verboten.
  • Uri (UR): Beschränkung auf 3 kg/Tag; Beschränkungen für bestimmte Arten; Verbot der organisierten oder kommerziellen Ernte.
  • Waadt (VD): Nachtflugverbot (20-7 Uhr); 2 kg/Tag für den persönlichen Gebrauch; kommerzielle Pflücker benötigen eine Bewilligung; bestimmte Arten und Erntebedingungen sind geregelt.
  • Wallis (VS): Keine besonderen Einschränkungen.
  • Zug (ZG): Keine besonderen Vorschriften.
  • Zürich (ZH): Sammelverbot vom 1. bis 10. eines jeden Monats; 1 kg/Tag; nur Arten, die dem Sammler bekannt sind; Zerstörung von Pilzen verboten.
  • Etwa 12 Pilzarten stehen unter nationalem Schutz und dürfen nicht geerntet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den örtlichen Forstdiensten oder Verbänden wie der VAPKO, bevor Sie losziehen.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.vapko.ch

    ‍3. Bewährte Praktiken bei der Futtersuche

    ‍-Verwenden Sie einen Weidenkorb oder eine atmungsaktive Stofftasche - niemals Plastik.
    - Schneiden Sie Pilze an der Basis ab, anstatt sie herauszuziehen, um das unterirdische Myzel zu erhalten.
    - Entfernen Sie keine charakteristischen Teile (wie die Basis oder die Vulva), die für die Identifizierung wichtig sind.
    - Lassen Sie zu junge, zu alte oder befallene Exemplare zurück.
    - Halten Sie verschiedene Arten getrennt, um Verwechslungen zu vermeiden.
    - Verlassen Sie sich niemals auf volkstümliche Tests (z. B. Knoblauch oder Silberlöffel), um die Genießbarkeit zu prüfen.

    ‍4. Sicherheit & Identifikation

    - Essen Sie nur Pilze, die Sie eindeutig identifizieren können.
    - Viele Schweizer Kantone bieten während der Saison kostenlose Expertenkontrollen an.
    - Vermeiden Sie das Sammeln in der Nähe von stark befahrenen Straßen oder verschmutzten Gebieten, da Pilze Schwermetalle aufnehmen können.
    - Im Zweifelsfall nicht essen. Giftige Arten wie der Amanita phalloides können tödlich sein.

    ‍5. Nachhaltigkeit und Respekt für die Natur


    -Lassen Sie einige Pilze stehen, um Sporen freizusetzen und zukünftiges Wachstum zu gewährleisten.
    - Gehen Sie behutsam vor und vermeiden Sie es, das Unterholz zu beschädigen.
    - Respektieren Sie Sperrgebiete und geschützte Arten.
    - Sammeln Sie achtsam - Pilze sind für die Artenvielfalt im Wald lebenswichtig.

    ‍6. Nach der Ernte

    ‍-Pilze vorsichtig mit einer Bürste oder einem feuchten Tuch säubern - nicht einweichen.
    - In Papiertüten im Kühlschrank 1-2 Tage aufbewahren.
    - Nur nach dem Kochen oder Blanchieren einfrieren.
    - Pilze für eine langfristige Aufbewahrung trocknen; das Trocknen verbessert den Geschmack.
    - In Risotto, Suppen, Omeletts oder Soßen zubereiten - ein echter Herbstgenuss.

    ‍7. Beliebte Arten in der Schweiz

    ‍- Essbare Favoriten: Steinpilze(Boletus edulis), Pfifferlinge(Cantharellus cibarius), Morcheln(Morchella spp.).
    - Geschützte Arten: Etwa ein Dutzend Pilze stehen unter nationalem Schutz - vor dem Sammeln die Listen prüfen.
    - Giftige Doppelgänger: Sterbekappe(Amanita phalloides), Fliegenpilz(Amanita muscaria), Tödlicher Gallertpilz(Galerina marginata).

    ‍Abschluss

    Das Sammeln von Pilzenin der Schweiz ist lohnend und entspannend, aber es erfordert eine sorgfältige Beachtung von Gesetzen, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Wenn Sie die lokalen Regeln respektieren, die richtige Identifizierung lernen und verantwortungsbewusst sammeln, können Sie die Magie der Schweizer Wälder genießen und sie gleichzeitig für zukünftige Generationen bewahren!

    Originalsprache: Englisch

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